Förderungen Bau und Kauf von energieeffizienten Neubauten
Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Bauvorhabens
- Welche zusätzliche Förderung erhalten Wohngebäude, wenn sie flächeneffizient sind?
- Welche Förderungen erhalten klimafreundliche Wohngebäude?
- Wird genossenschaftliches Wohnen gefördert? • Welche Förderungen sind bei Neubau oder Kauf selbst genutzten Wohnraums möglich?
- Wie werden Familien speziell gefördert?
- Wird genossenschaftliches Wohnen gefördert?
- Können Kommunen auch einen Zuschuss für den Bau von klimafreundlichen Gebäuden erhalten?
- Wie werden klimafreundliche Nichtwohngebäude gefördert?
- Wie wird preisgünstiger Wohnraum in Bayern gefördert?
- Welche Investitionskredite gibt es bei Kommunen?
- Wird Holzbau in Bayern speziell gefördert?
Der Neubau oder der Kauf einer Immobilie sind große Investitionen. Finanziell gefördert werden Neubauten vom Staat, wenn sie klimafreundlich geplant und gebaut werden. Darüber hinaus gibt es Förderungen für spezielle Nutzungen oder Nutzergruppen wie Genossenschaften und für junge Familien, um diese verstärkt zu unterstützen.
Welche Voraussetzungen Ihr Neubau erfüllen muss, um als klimafreundlicher Neubau eingestuft zu werden, sowie allgemeine Informationen zur Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) haben wir für Sie zusammengestellt.
Mit der Bayerischen Wohnraumförderung bietet der Freistaat einige Förderprogramme an, um das Angebot für preisgünstigen Wohnraum zu erhöhen. Hierbei steht die Wohneigentumsbildung im ländlichen Raum ebenso im Fokus wie in den Städten. Eine Kombination mit dem Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau ist möglich und sehr zu empfehlen.
Neben den Förderungen des Bundes und des Landes Bayern gibt es vor Ort häufig kommunale Förderangebote für private oder gewerbliche Bauvorhaben. Erkundigen Sie sich daher auch bei Ihrer Kommune, ob lokale Förderprogramme angeboten werden, die Sie bei Ihrem Vorhaben nutzen können.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Förderprogramme vor, die Sie bei Ihrem Bauvorhaben oder beim Kauf eines Neubaus unterstützen. Die Informationen geben Ihnen einen Überblick, um das richtige Förderangebot für Ihr energieeffizientes Neubauvorhaben zu finden. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch können sich manche Voraussetzungen oder Förderkonditionen kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher immer tagesaktuell auf der Website des jeweiligen Fördergebers, bevor Sie Ihren Finanzierungsplan aufstellen.
So werden Wohngebäude gefördert – klimafreundlicher Neubau (KFN)
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit den Förderprogrammen KfW-Kredit 297 bzw. 298 gefördert.
Wenn Ihr Neubau klimafreundlich ist und entsprechend eine der definierten Förderstufen des Programms erfüllt, können Sie mit diesem Förderprogramm einen Kredit zu günstigeren Konditionen als am Finanzmarkt erhalten. Mindestens muss Ihr Neubau hierbei die Effizienzklasse 40 sowie weitere Anforderungen in Bezug auf den CO₂-Ausstoß und die Art der Energieversorgung erfüllen.
Die maximale Kredithöhe ist davon abhängig, wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist: Erreichen Sie die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“, beträgt Ihr Kreditbetrag bis zu 100.000 Euro je Wohnung. Können Sie auch die Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ nachweisen, erreichen Sie die zweite Förderstufe und Ihr maximaler Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit.
Wählen können Sie zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen sowie zwischen unterschiedlichen Laufzeiten (4 bis 35 Jahre).
Mehr zur Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten:
So werden Wohngebäude im Niedrigpreissegment gefördert – klimafreundlicher Neubau (KFN)
Erfüllt der Neubau neben Anforderungen an die Klimafreundlichkeit auch spezielle Anforderungen an die Flächeneffizienz, kann mit dem Programm Kredit 296 ein wesentlich günstigerer Jahreszins in Anspruch genommen werden als bei den Förderprogrammen 297 und 298.
Konkret muss Ihr Neubau hierfür die Effizienzstufe 55 erreichen, Anforderungen an den CO₂-Ausstoß und die Art der Energieversorgung erfüllen sowie eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzen.
Gefördert werden auch die Planung und Baubegleitung und die Erstellung der Lebenszyklusanalyse sowie der Lebenszykluskosten durch die Expertinnen und Experten für Energieeffizienz.
Mehr zur Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten:
Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie
Wollen Sie sich als Privatperson eine Wohnimmobilie anschaffen, um selbst darin zu wohnen, unterstützt Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm KfW-Kredit 124. Diesen können Sie für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie – ob Eigenheim oder Eigentumswohnung – nutzen. Kombinierbar ist dieser Kredit mit den Förderprogrammen klimafreundlicher Neubau.. Auch der Kauf einer Bestandsimmobilie wird mit dem Kredit 124 gefördert. Kosten für notwendige Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen können zusätzlich gefördert werden, insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienz. Für weitere Fördermöglichkeiten siehe auch unter Förderung Sanierungen.
Attraktive Konditionen
- Förderkredit zu moderaten, marktüblichen Zinsen
- bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
- gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Gefördert werden beim Neubau
- die Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
- die Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- die Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
- die Kosten für Außenanlagen
Gefördert wird beim Kauf einer Bestandsimmobilie
- der Kaufpreis
- die Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- die Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und Grunderwerbsteuer
Weitere Informationen auch zur Antragstellung finden Sie bei der KfW.
Mehr zur Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten:
Kauf von Bestandsimmobilien sowie Neubau selbst genutzten Wohnraums
Wollen Sie sich als Privatperson eine Wohnimmobilie anschaffen, um selbst darin zu wohnen, unterstützt Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm KfW-Kredit 124. Diesen können Sie für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie – ob Eigenheim oder Eigentumswohnung – nutzen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie sollten Sie noch vor dem Einzug anstehende Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienz durchführen. Denn das wird zusätzlich gefördert.
Attraktive Konditionen
- Förderkredit zu moderaten, marktüblichen Zinsen
- bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
- gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Gefördert werden beim Kauf einer Bestandsimmobilie
- der Kaufpreis
- die Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- die Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und Grunderwerbsteuer
Gefördert werden beim Neubau
- die Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
- die Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- die Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
- die Kosten für Außenanlagen
Weitere Informationen auch zur Antragstellung finden Sie bei der KfW.
Wohneigentum für Familien
Die KfW unterstützt Familien mit Kindern mit zwei Förderprogrammen:
1. Neubau und Erstkauf
Der Neuabau und Erstkauf selbst genutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen wird mit dem Förderprogramm KfW-Kredit 300 mit höheren max. Kreditbeträgen, besseren Zinssätzen und wenn gewünscht einer längeren Zinsbindung unterstützt.
Ihr klimafreundlicher Neubau muss dabei dieselben Anforderungen erfüllen wie für das Wohngebäude-Förderprogramm für alle Nutzer: Er muss mindestens dem Gebäudestandard Effizienzhaus 40 entsprechen, die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Familien mit Kind bzw. Kindern und Alleinerziehende erhalten mit diesem Programm Kredit 300 einen Förderkredit zu günstigeren Zinssätzen und mit einem höheren Höchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro. Die Laufzeit des Kredites kann zwischen 4 und 35 Jahren gewählt werden, ebenso eine Zinsbindung von 10 oder 20 Jahren. Für die Förderung gilt in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder eine Einkommensobergrenze.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- der Bau und der Kauf
- die Planung und die Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
2. Kauf Bestandsgebäude
Der Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie wird mit dem Förderprogramm „Jung kauft Alt“ Kredit Nr. 308 speziell gefördert.
Voraussetzungen: Die Antragsteller nutzen die geförderte Immobilie selbst (mindestens 50 Prozent Miteigentumsquote), die Bestandsimmobilie weist die Energieeffizienzklasse F, G oder H auf und wird innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage der Förderung mindestens zum „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse“ saniert. Die Förderung ist auch an eine Einkommensobergrenze in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder gebunden.
Dafür stellt die KfW einen Förderkredit mit sehr niedrigem effektivem Jahreszins zur Verfügung und einen Kredithöchstbetrag von max. 150.000 Euro.
Alle Details, auch zur Antragstellung, finden Sie bei der KfW.
Die anschließende Sanierung kann dann über den KfW-Kredit 261 gefördert werden. Dazu mehr im Zukunftskompass Wärme unter So wird die Sanierung zum Effizienzhaus gefördert.
Mehr zur Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten:
Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Genossenschaftliches Wohnen ist unter mehreren Aspekten vorteilhaft für Sie und auch für Ihre Kommune, z. B. im Hinblick auf soziale Aspekte oder hinsichtlich der Nachhaltigkeit. Die KfW bietet deshalb speziell das Förderprogramm Kredit 134 für den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum durch Kauf von Genossenschaftsanteilen in Deutschland an – sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
Die Konditionen dieses Förderkredites sind weitaus günstiger als die für den Bau oder Kauf klimafreundlicher Wohngebäude für alle Nutzergruppen.
Attraktive Konditionen
- Förderkredit mit sehr günstigen Zinssätzen
- bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
- weniger zurückzahlen: 7,5 Prozent Tilgungszuschuss
Weitere Informationen zu den aktuellen Konditionen und auch zur Antragsstellung finden Sie bei der KfW.
Zuschuss für Kommunen beim Bau klimafreundlicher Gebäude
Förderprogramm: Klimafreundlicher Neubau – Kommunen – im Niedrigpreissegment
Bei Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden, Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden, die bestimmten Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, gibt es für Kommunen mit den Förderprogrammen Zuschuss Nr. 498, 499 bis zu 10 Prozent der Kosten als Zuschuss.
Unterschieden wird hier in drei Förderstufen. Im Niedrigpreissegment muss das Gebäude mindestens als Effizienzgebäude 55 eingestuft sein, ansonsten mindestens als Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40, es muss die Anforderungen des Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Im Niedrigpreissegment muss bei einem Wohngebäude zusätzlich eine Mindestanzahl an Wohnräumen abhängig von der Wohnfläche gegeben und ein bestimmter Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus unterschritten sein.
Der gewährte Zuschuss liegt abhängig von der Förderstufe bei 5 Prozent bzw. 10 Prozent. Die max. förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden betragen 100.000 bzw. 150.000 Euro je Wohneinheit bzw. zwischen 5 und 10 Mio. Euro bei Nichtwohngebäuden. Je klimafreundlicher der Neubau, desto höher werden die max. förderfähigen Kosten je qm Nettogrundfläche angesetzt.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- der Bau und der Kauf einschließlich der Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Der Zuschuss für klimafreundliche Neubauten für Kommunen kann auch mit anderen Förderprodukten kombiniert werden und damit die Gesamtsumme Ihrer Förderung erhöhen.
Weitere Informationen, auch zur Antragstellung finden Sie bei der KfW.
Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude bietet die KfW zwei Förderprogramme an:
1. Förderprogramm KfW-Kredit 299
Mit dem Programm Kredit 299 fördert die KfW den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.
Wie bei den Wohngebäuden müssen die klimafreundlichen Neubauten dazu mindestens dem Gebäudestandard Effizienzhaus 40 entsprechen, sie müssen die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen und dürfen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Können sie auch die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Premium“ erfüllen, das durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt wird, steigt Ihre max. Kredithöhe von 1.500 Euro je qm Nettogrundfläche und max. 7,5 Mio. Euro je Vorhaben auf bis zu 2.000 Euro je qm Nettogrundfläche und max. 10 Mio. Euro zu günstigen Zinssätzen und Konditionen.
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
2. Förderprogramm KfW-Kredit 596
Mit dem Kredit 596 fördert die KfW klimafreundliche Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment. Hierfür muss das Gebäude mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreichen sowie die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium erfüllen.
Die Vorhaben werden mit einem Kreditbetrag von bis zu 1.000 Euro pro qm Nettogrundfläche und insgesamt maximal 5 Mio Euro pro Vorhaben gefördert.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- Erstellung der Lebenszyklusanalyse durch die Experten für Energieeffizienz
Diese beiden Förderprogramme kann jeder in Anspruch nehmen – Privatpersonen genauso wie Kommunen, Unternehmen oder soziale Organisationen. Weitere Informationen, auch zur Antragstellung finden Sie bei der KfW.
Mehr zur Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten:
Wohnraumförderung in Bayern
Mit der Wohnraumförderung wird speziell das Angebot an preisgünstigem Wohnraum in Bayern unterstützt. Ein wesentlicher Punkt ist die Verbesserung der Konditionen in der Mietwohnraumförderung.
Gegenstände der Bayerischen Wohnraumförderung sind:
- Bildung von Wohneigentum
- Bau und Modernisierung von bedarfsgerechten Mietwohnungen
- Studentenwohnheime
- besondere Wohnformen und Anpassungen von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Die Förderprogramme der Wohnraumförderung in Bayern sind mit den Bundesförderprogrammen für klimafreundlichen Neubau kombinierbar.
Die LENK hat Ihnen hier einen Kurzüberblick über die Förderprogramme des bayerischen Wohnungsbauprogramms im Bereich des Neubaus zusammengestellt:
Wohnraumförderung Mietwohnungen
- Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Gebäudeänderung oder Gebäudeerweiterungen sowie Ersterwerb. Gewährt werden zinsgünstige Darlehen, entweder objektabhängig (gestaffelt nach der Belegungsbindung von 25, 40 oder 55 Jahren) oder belegungsabhängig, sowie Zuschüsse. Auch Mietzuschüsse für Mieter sind möglich.
- Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)
Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Gebäudeänderung oder Gebäudeerweiterung. Gewährt werden zinsgünstige Darlehen sowie allgemeine Zuschüsse.
Wohnraumförderung Kommunen
Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP). Gefördert wird in diesem Programm u. a. im Bereich Neubau:
- Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, einschließlich solcher, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Mindestförderhöhe der zuwendungsfähigen Gesamtkosten: 100.000 Euro
- vorbereitende planerische Maßnahmen insbesondere für Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe
- Gewährt werden zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie Zuschüsse bis zu 45 Prozent.
Wohnraumförderung Eigentum
Die Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb wird gefördert, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Gewährt wird ein zinsgünstiges Darlehen von max. 40 Prozent. Zusätzlich können ein Kinderzuschuss sowie ein Bestandszuschuss gewährt werden.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Für die Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb wird ein zinsverbilligtes Darlehen bis zu einem Drittel der Gesamtkosten gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Junges Wohnen
- Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR)
Die Schaffung von Wohnraum für Studierende durch Neubau, Ersterwerb und Erweiterung, Erwerb und Umbau oder Änderung wird mit einem leistungsfreien Baudarlehen bei bestimmungsgemäßer Belegung gefördert. Die Förderhöhe hängt von der Bindungslänge ab. - Förderung von Wohnraum für Auszubildende (AzubiR)
Die Schaffung von Wohnraum für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb und Erweiterung, Erwerb und Umbau oder Änderung wird mit einem leistungsfreien Baudarlehen bei bestimmungsgemäßer Belegung gefördert. Die Förderhöhe hängt von der Bindungslänge ab.
Ansprechpartner für alle Programme der Wohnraumförderung in Bayern stehen Ihnen an den Bezirksregierungen im Bereich Wohnungswesen zur Verfügung. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner und viele weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern finden Sie hier.
Förderinstitut Bayern Labo
Das Förderinstitut Bayern Labo hat den staatlichen Auftrag, in Bayern die Förderprogramme und Darlehen rund ums Bauen und Modernisieren für Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften, die bayerischen kommunen und kommunale Zweckverbände, Baufinanzierer und soziale Einrichtungen umzusetzen. Auf der Internetseite der Bayern Labo finden Sie hilfreiche Informationen zum Förderinstitut, zu den Details und Konditionen der Förderprogramme, zu den Services der Bayern Labo sowie die Ansprechpartner bei den Bewilligungsstellen in Ihrer Region.
IKK – Investitionskredit Kommunen
Das Förderprogramm des Bundes Kredit Nr. 208 unterstützt Kommunen beim Ausbau der sozialen und technischen Infrastruktur.
Die wichtigsten Konditionen:
- Förderkredit i. d. R. bis 150 Mio. Euro pro Jahr
- Ein niedrigerer Kreditbetrag kann später aufgestockt werden.
- kombinierbar mit weiteren Fördermitteln
Gefördert wird die Investition in eine Vielzahl an Infrastrukturmaßnahmen, u. a. auch in Neubauprojekte wie:
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen
- Flüchtlingsunterkünfte
Zudem wird auch der Erwerb von Grundstücken als Bestandteil eines Investitionsvorhabens gefördert.
Mehr zu den Konditionen und zu den Voraussetzungen erfahren Sie auf der Seite der KfW zum Kredit Nr. 208.
Bayerisches Holzbauförderprogramm – BayFHolz
Mit diesem Förderprogramm wird der Holzbau als wichtiger Bestandteil der bayerischen Klimastrategie unterstützt. Der Baustoff Holz soll aufgrund seiner Klimawirksamkeit, insbesondere der Fähigkeit zur langfristigen Bindung von CO₂ sowie der Reduktion von energiebedingten CO₂-Emissionen gefördert werden.
Gefördert werden die gespeicherte Kohlenstoffmenge für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für kommunale Gebietskörperschaften in Holzbauweise sowie von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise.
Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
Bewilligungsstelle ist die örtlich zuständige Regierung. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Sanierung statt Neubau?
Wollen Sie mehr über Förderungen zur Sanierung von Gebäuden erfahren, finden Sie dazu Informationen auf dieser Website unter Förderungen Sanierung.
Förderangebote für die Energiewende und die effiziente Flächenentwicklung
Zur Umsetzung der Energiewende im Bereich der Quartiere auch über den Gebäudebereich hinaus sowie allgemein zur Förderung von Projekten im Bereich der Energiewende und ebenso zur Förderung der effizienten Flächenentwicklung von Kommunen gibt es zahlreiche Förderangebote. Einen Überblick finden Sie unter Förderungen Energiewende und Flächenentwicklung.
Wertvolle Beratung
Sinnvoll ist es, sich bei einem kostenintensiven Vorhaben wie einem Bau- oder Kaufwunsch von unabhängigen Fachleuten im Vorfeld umfassend beraten zu lassen. Passende Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Ihre Bauaufgabe finden Sie beispielsweise auf der Internetseite der Bayerischen Architektenkammer.
Für alle Fragen der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bietet die Bayerische Architektenkammer zudem mit der Beratungsstelle für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, kurz BEN, eine kostenfreie Erstberatung für jedermann an.
Nähere Informationen zu Beratungsangeboten in Bayern im Bereich energieeffizientes Bauen haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Weiterführende Infos für Sie:
- Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau KFN (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau KFN (KfW)
- Förderprogramme Neubau für Privatpersonen
- Förderprogramme Neubauvorhaben für Kommunen – Überblick über die Förderprogramme für Kommunen zu Neubauvorhaben
- Informationen zur Förderung von Wohnraum in Bayern
- Förderinstitut Bayern Labo
- Broschüre „Sanieren, Wohnen, Leben – Bestand mit Zukunft – Wohnraumförderung und Städtebauförderung in Bayern“, Bayerische Staatsregierung