Förderungen Sanierung

Finanzielle Unterstützung, mit der Sie Ihre Immobilie günstiger auf den neuesten Stand bringen

Wenn Sie eine Immobilie besitzen und diese energieeffizient sanieren möchten, gibt es Förderprogramme, die Sie bei der Finanzierung unterstützen. Dadurch fallen Ihnen die Investitionen leichter. Das gilt sowohl für Haus- und Wohnungseigentum sowie Mehrfamilienhäuser als auch für kommunale Gebäude. Die energetische Sanierung lohnt sich aber so oder so: Sie senkt Ihre laufenden Betriebskosten deutlich und trägt neben weiteren Modernisierungsmaßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz bei.
Die folgenden Informationen bieten Ihnen einen Überblick zum Förderangebot, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch kann es kurzfristig zu Änderungen kommen. Bitte informieren Sie sich deshalb immer auch tagesaktuell auf der Website des jeweiligen Fördergebers, bevor Sie einen Finanzierungsplan aufstellen.

Erkundigen Sie sich ebenfalls, ob Ihre Kommune eigene Förderprogramme anbietet, die Sie für Ihr Vorhaben nutzen können.

Welche Förderungen gibt es?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – bündelt seit 2021 Förderungen zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.

Über die BEG können sowohl die umfassende Sanierung von Gebäuden zu sogenannten Effizienzhäusern bei Wohngebäuden (BEG WG), Effizienzgebäuden bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG) als auch Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden.

Antragsberechtigt sind alle Investoren, z. B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen, die förderfähige Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen wollen.

Für Kommunen stellt die KfW sowohl Kredite als auch direkt gezahlte Zuschüsse zur Verfügung. Mehr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude erfahren Sie auf der Seite des BAFA

Mit der Wohnraumförderung wird in Bayern zusätzlich das Angebot an preisgünstigem Wohnraum unterstützt. Die einzelnen Förderprogramme sind mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinierbar. Beispielsweise gibt es hier Förderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften die u. a. bauliche Maßnahmen nach den Richtlinien des BEG fördern.

Für kommunale Aufgaben gibt es zudem spezielle Förderprogramme, beispielsweise für Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur oder im Rahmen von Quartierssanierungen.

So werden effiziente Einzelmaßnahmen in der Sanierung gefördert

Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen für Wohngebäude (BEG – EM) – deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab: rund um die Gebäudehülle, die Anlagentechnik, die Heizungsoptimierung, die Heiztechnik sowie den Anschluss ans Wärmenetz. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die geförderten Effizienzmaßnahmen, die Fördersätze und sonstigen Bedingungen. 

 

BEG – EM für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Für die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen erhalten Sie eine Zuschussförderung. Die Förderanträge stellen Sie bei der BAFA. Weitere Informationen zu den Fördermaßnahmen und Bedingungen für die Antragstellung finden Sie hier.

 

 

BEG – EM für Heizungstechnik und den Anschluss ans Wärmenetz

Die Tabelle zeigt Ihnen die Maßnahmen, für die Sie eine Zuschussförderung bei der KfW beantragen können: Privatpersonen den KfW-Zuschuss Nr. 458, Unternehmen den KfW-Zuschuss Nr. 459 für Wohngebäude bzw. Zuschuss Nr. 522 für Nichtwohngebäude und Kommunen den Zuschuss Nr. 422 für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Informationen dazu finden Sie u. a. im Eckpunktepapier zum BEG – EM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Weitere Informationen und die Bedingungen für die Antragstellung finden Sie hier.

 


BEG – EM für Fachplanung, Baubegleitung und Ergänzungskredit

In Zusammenhang mit den oben aufgeführten Sanierungsmaßnahmen aus dem Förderprogramm BEG – EM können Sie auch die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung beantragen. Zudem helfen Ergänzungskredite bei der Finanzierung Ihres Vorhabens. 

Für die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen gibt es eine Zuschussförderung. Die Förderanträge stellen Sie direkt bei der BAFA. Voraussetzung ist, dass Sie eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten einbinden. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der dena (Deutsche Energie-Agentur)

Zusätzlich stellt die KfW für die bezuschussten Einzelmaßnahmen aus der BEG – EM Ergänzungskredite als KfW-Kredite 358, 359 in Aussicht.

Weitere Informationen und die Bedingungen für die Antragstellung finden Sie unter Fachplanung und Baubegleitung sowie unter BEG – EM Ergänzungskredite Wohngebäude.

 

 

So wird die Sanierung zum effizienten Wohngebäude gefördert

Wenn Sie ein bestehendes Wohngebäude zu einem Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen möchten, können Sie über das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) eine Förderung erhalten. Konkret bietet das Programm Kredit 261 – Wohngebäude Kredite mit Tilgungszuschuss für Privatpersonen und viele weitere Organisationen wie Unternehmen oder Vereine an. Kommunen können über das Programm Kredit 264 entweder einen Kredit oder alternativ auch einen direkt ausgezahlten Zuschuss beantragen. Auch die Umwidmung von Nichtwohngebäuden in Wohngebäude kann gefördert werden. 

Der Begriff „Effizienzhaus“ beschreibt dabei unterschiedliche technische Standards, die der Förderung zugrunde liegen. Dabei werden 10 Förderstufen vom Effizienzhaus 40 als höchste Anforderungsstufe bis zum Effizienzhaus Denkmal mit den niedrigsten Anforderungen unterschieden. Je höher der erreichte Standard oder der Aufwand bei der Sanierung ist, desto besser sind die Förderkonditionen bzw. desto höher ist auch der Förderumfang.

Die Konditionen der Förderung 
  • zwischen 5 und 25 Prozent Tilgungszuschuss 
  • Kreditbeträge zwischen 120.000 Euro und 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Kommunen können Zuschüsse von bis zu 40 Prozent von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten erhalten.
  • günstige Zinssätze 

Der Tilgungszuschuss kann sich für energetisch besonders schlechte Gebäude um 10 Prozent erhöhen. Für eine serielle Sanierung gibt es einen Extra-Tilgungszuschuss von 15 Prozent.

Zudem können Sie auch eine Förderung der Baubegleitung beantragen. Dies setzt voraus, dass Sie dazu eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten aus der Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur ) beauftragen.

Weitere Förderangebote erhalten Sie für die akustische Fachplanung und die Nachhaltigkeitszertifizierung.

 

Eine Übersicht über die Förderkonditionen bietet Ihnen folgende Tabelle. Kombinierbar ist dieser Kredit mit der neuen Heizungsförderung. Weitere Informationen auch zur Antragstellung finden Sie bei der KfW.

So wird die Sanierung eines effizienten Nichtwohngebäudes gefördert

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) fördert über die KfW mit dem Kredit Nr. 263 die energetische Sanierung und den Kauf von frisch sanierten Nichtwohngebäuden. 

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch Umfeldmaßnahmen. Die Sanierung von Baudenkmälern wird ebenfalls gefördert. Zusätzlich gefördert werden die notwendige Fachplanung und Baubegleitung, eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung, wenn eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird.

Der maximale Kreditbetrag (= die förderfähigen Kosten) orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes. Sie erhalten 2.000 Euro pro qm Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe der Immobilie nach Sanierung, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Dieser bewegt sich zwischen 5 und 25 Prozent. Für die Sanierung eines Worst Performing Buildings erhalten Sie einen 10 % Extra-Tilgungszuschuss.

Kommunen können auch zusätzlich zum Kredit Nr. 263 das Heizungsförderungsprogramm Zuschuss 422 in Anspruch nehmen. Damit wird der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. 

Auch können bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden mit dem Förderprogramm Kredit Nr. 523 mit bis zu 5 Mio. Euro Kredit zusätzlich gefördert werden. 

Die genauen Konditionen, Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen zur Förderung von Nichtwohngebäuden finden Sie hier.

Förderung der Kommunen für energieeffizientes Sanieren

Der Kommunen-Kredit

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es für die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude sowie zum Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes mit dem Kredit Nr. 264 eine spezielle Förderung für Kommunen. 

Die Förderung kann sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude genutzt werden. Dabei wird dabei auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen gefördert.

Die Konditionen der Förderung: 

  • Zwischen 5 und 25 Prozent Tilgungszuschuss
  • Kreditbeträge bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit bei Nichtwohngebäuden

Zusätzlich kann eine Förderung für die Baubegleitung und die Zertifizierung von Nachhaltigkeitsklassen gefördert werden.

Mehr Details zu den Konditionen und Voraussetzungen sowie zur Antragstellung erfahren Sie auf der Seite der KfW zum Kredit Nr. 264.

 

 

Der Kommunen-Zuschuss 

Mit dem Kredit Nr. 464 der KfW können Kommunen die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes durch einen Zuschuss fördern lassen. Dabei kann es sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude handeln.

Ihre Vorteile:

  • Zuschuss bis 4 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
  • Zuschuss bis 60.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude

Zusätzlich können die Baubegleitung und die Zertifizierung von Nachhaltigkeitsklassen gefördert werden.

Der Zuschuss kann sich für die Sanierung energetisch besonders schlechter Gebäude bis auf 5 Mio. Euro für Nichtwohngebäude und bis auf 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude erhöhen. Bei Wohngebäuden kann der max. Zuschuss auch durch eine serielle Sanierung erreicht werden.

Mehr Details zu den Konditionen und Voraussetzungen sowie zur Antragstellung erfahren Sie auf der Seite der KfW zum Kredit Nr. 464.

Kauf von Bestandsimmobilien durch Familien zur anschließenden Sanierung

Plant eine Familie bzw. ein Elternteil mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, ein Bestandsgebäude oder eine bestehende Eigentumswohnung zu kaufen, um sie anschließend zu sanieren, hält die KfW das Förderprogramm „Jung kauft Alt. Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW-Kredit Nr. 308) bereit.

Voraussetzungen: Die Antragsteller nutzen die geförderte Immobilie selbst (mindestens 
50 Prozent Miteigentumsquote), die Bestandsimmobilie weist die Energieeffizienzklasse F, G oder H auf und wird innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage der Förderung mindestens zum „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse“ saniert. Die Förderung ist auch an eine Einkommensobergrenze in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder gebunden.

Dafür stellt die KfW einen Förderkredit mit sehr niedrigem effektivem Jahreszins und einem Kredithöchstbetrag von max. 150.000 Euro zur Verfügung. Alle Details, auch zur Antragstellung, finden Sie bei der KfW.

Die anschließende Sanierung kann dann über den KfW-Kredit 261 gefördert werden.

Wohnraumförderung in Bayern

Mit der Wohnraumförderung wird speziell das Angebot an preisgünstigem Wohnraum in Bayern unterstützt. Ein wesentlicher Punkt ist die Verbesserung der Konditionen in der Mietwohnraumförderung. 

Das Förderinstitut Bayern Labo hat den staatlichen Auftrag, die Förderprogramme und Darlehen rund ums Bauen und Modernisieren für Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften, die bayerischen Kommunen und kommunalen Zweckverbände, Baufinanzierer und soziale Einrichtungen in Bayern umzusetzen. Informationen zum Förderinstitut, zu den Details und Konditionen der Förderprogramme sowie zu den Services der Bayern Labo finden Sie hier

Die LENK hat Ihnen einen Kurzüberblick über die Förderprogramme des bayerischen Wohnungsbauprogramms für Modernisierungs-, Änderungs- oder Erweiterungsvorhaben zusammengestellt:

 

Wohnraumförderung Mietwohnungen
  • Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Gebäudeänderung oder Gebäudeerweiterung sowie Ersterwerb.

Gewährt werden zinsgünstige Darlehen, entweder objektabhängig (gestaffelt nach der Belegungsbindung von 25, 40 oder 55 Jahren) oder belegungsabhängig, sowie Zuschüsse. Auch Mietzuschüsse für Mieter sind möglich.

  • Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)

Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Gebäudeänderung oder Gebäudeerweiterung. Gewährt werden zinsgünstige Darlehen sowie allgemeine Zuschüsse.

 

Wohnraumförderung für Kommunen

Gefördert wird im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) u. a.:

  • Schaffen von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, einschließlich solcher, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Mindestförderhöhe der zuwendungsfähigen Gesamtkosten: 100.000 Euro 
  • Modernisierung bestehenden Mietwohnraums. Mindestförderhöhe der zuwendungsfähigen Gesamtkosten: 25.000 Euro 
  • Erwerb von leer stehenden Gebäuden zur Durchführung von Maßnahmen nach den Nrn. 1 und 2 oder oder der Ersterwerb von bisher noch nicht genutzten Wohngebäuden. Mindestförderhöhe der zuwendungsfähigen Gesamtkosten: 100.000 Euro
  • vorbereitende planerische Maßnahmen insbesondere für Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe

Gewährt werden zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie Zuschüsse von bis zu 45 Prozent.

 

Wohnraumförderung Modernisierung
  • Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)
    Gefördert wird die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und von zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den §§ 71 und 72 SGB. Gewährt werden zinsverbilligte Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten sowie ein Basiszuschuss und ein Nachhaltigkeitszuschuss. Spezielle Einkommensgrenzen müssen vorliegen. 
  • Bayerisches Modernisierungsprogramm für Gemeinschaftseigentum der WEG (BayModWEG)
    Gefördert werden allgemein bauliche Maßnahmen gefördert, die nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) – in der jeweils geltenden Fassung förderfähig sind.

    Gewährt wird ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 85 Prozent

     

Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung

Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand von Miet- und Eigenwohnraum, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Behinderung erleichtern. Gewährt wird ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro je Wohnung. 

 

Wohnraumförderung Eigentum

Die Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb wird gefördert, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Gewährt wird ein zinsgünstiges Darlehen von max. 40 Prozent. Zusätzlich können ein Kinderzuschuss sowie ein Bestandszuschuss gewährt werden.

 

Junges Wohnen
  • Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR)
    Die Schaffung von Wohnraum für Studierende durch Neubau, Ersterwerb und Erweiterung, Erwerb und Umbau oder Änderung wird mit einem leistungsfreien Baudarlehen bei bestimmungsgemäßer Belegung gewährt. Die Förderhöhe hängt von der Bindungslänge ab.
  • Förderung von Wohnraum für Auszubildende (AzubiR)
    Die Schaffung von Wohnraum für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb und Erweiterung, Erwerb und Umbau oder Änderung wird mit einem leistungsfreien Baudarlehen bei bestimmungsgemäßer Belegung gewährt. Die Förderhöhe hängt von der Bindungslänge ab.

     

Diese Förderprogramme der Wohnraumförderung in Bayern sind mit den BEG-Förderprogrammen des Bundes kombinierbar. 

Für die Wohnraumförderung stehen Ihnen auch die Bezirksregierungen im Bereich Wohnungswesen zur Verfügung. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.

Förderungen der Kommunen bei der energetischen Sanierung von Quartieren

Kommunen stehen vor der Aufgabe, nicht nur einzelne Gebäude, sondern ganze Quartiere energetisch zu sanieren. Neben der Energieeffizienz sind Maßnahmen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung dabei gemeinsam umzusetzen. Für die hierfür bewährten Bundesförderprogramme zur Energetischen Stadtsanierung (KfW 201, 202 und 432) wurden im Jahr 2024 keine weiteren Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Auch für die Folgejahre sind bisher keine Mittel vorgesehen. Allerdings gibt es Diskussionen darüber, die Programme fortzuführen.

Erfreulicherweise wurde in Bayern im März 2024 das neue Städtebauförderprogramm Klima wandel(t) Innenstadt gestartet. Damit sollen Projekte in Erneuerungsgebieten angestoßen werden, um ganzheitliche, innovative Strategien umzusetzen. Der Fördersatz von 80 bis maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben setzt attraktive Anreize für Maßnahmen zur klimagerechten Innenentwicklung.

Gefördert werden in Erneuerungsgebieten u. a. integrierte Konzepte und Planungen, Sanierungsmanagement, technische Infrastruktur und Wassermanagement, klimagerechte Mobilitätskonzepte, Grunderwerb für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.

Konkret werden auch Gebäudesanierungen samt Anpassungen im Gebäudeumfeld mit dem Schwerpunkt auf die Nutzung „grauer Energie“ und Betrachtung des gesamten Lebenszyklus im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Klima wandel(t) Innenstadt“ gefördert.

Ansprechpartner für diese Förderinitiative sowie zu allen Programmen der Städtebauförderung sind die Bezirksregierungen. Allgemeine Angebote zur Städtebauförderung finden Sie hier

Weitere Förderprogramme für Kommunen im Zusammenhang mit ihren Aufgaben im Rahmen der Flächenentwicklung finden Sie auch unter der Rubrik Flächenentwicklung.

Unterstützung von Investitionen der Kommunen in die Infrastruktur

Mit dem Förderprogramm IKK – Investitionskredit Kommunen, Kredit Nr. 208 werden Kommunen beim Ausbau der sozialen und technischen Infrastruktur unterstützt. Gefördert wird die Investition in eine Vielzahl an Infrastrukturmaßnahmen, u. a. auch in bauliche Energieeffizienzmaßnahmen, die Erweiterung oder den Neubau folgender Gebäudearten:

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen
  • Flüchtlingsunterkünfte

Zudem wird auch der Erwerb von Grundstücken als Bestandteil eines Investitionsvorhabens gefördert.

Die wichtigsten Konditionen in Kürze:

  • Förderkredit i. d. R. bis 150 Mio. Euro pro Jahr
  • Ein niedrigerer Kreditbetrag kann später aufgestockt werden
  • kombinierbar mit weiteren Fördermitteln

Mehr zu den Konditionen und zu den Voraussetzungen sowie zu weiteren Infrastrukturmaßnahmen, die mit diesem Programm unterstützt werden, erfahren Sie auf der Seite der KfW zum Kredit Nr. 208.

 

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Mit dem Förderprogramm IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen, Kredit Nr. 148werden kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen, Kirchen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie Unternehmen und natürliche Personen bei Investitionen und Betriebsmitteln für die kommunale Infrastruktur und für gemeinnützige Unternehmen unterstützt.

Gefördert werden u. a. bauliche Vorhaben, z. B.:

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderten­einrichtungen
  • Investitionen gemeinnütziger Unternehmen, bspw. in Gebäude, Anlagen, Aus­stattung

Der Kredit kann auch genutzt werden, um Barrieren abzubauen, z. B. in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum. Auch können Grundstücke für oben genannte Zwecke finanziert werden. 

Die wichtigsten Konditionen in Kürze:

  • Förderkredit i. d. R. bis 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • KFW Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent
  • kombinierbar mit weiteren Fördermitteln

Mehr zu den Konditionen und zu den Voraussetzungen sowie zu weiteren Infrastrukturmaßnahmen die mit diesem Programm unterstützt werden erfahren Sie auf der Seite der KfW zum Kredit 148.

Förderangebote für die Energiewende und die effiziente Flächenentwicklung

Zur Umsetzung der Energiewende im Bereich der Quartiere über den Gebäudebereich hinaus gibt es zahlreiche Angebote. Beispielsweise für den Ausbau von Wärmenetzen oder für die Etablierung eines Leerstandsmanagements. Einen Überblick zu entsprechenden Fördermöglichkeiten finden Sie unter Förderungen Energiewende.

Neubau oder Kauf statt Sanierung?

Wenn Sie Ihr Gebäude neu bauen oder ein Eigenheim kaufen möchten, gibt es hierfür unter bestimmten Bedingungen Förderangebote. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter Förderungen Kauf/Neubau.

Wertvolle Beratung

Sinnvoll ist es, sich bei einem kostenintensiven Vorhaben wie einem Bau- oder Kaufwunsch von unabhängigen Fachleuten im Vorfeld umfassend beraten zu lassen. Passende Ansprechpartner für Ihre Bauaufgabe finden Sie beispielsweise auf der Internetseite der Bayerischen Architektenkammer

Für alle Fragen der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bietet die Bayerische Architektenkammer zudem mit der Beratungsstelle für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, kurz BEN, eine kostenfreie Erstberatung für jedermann an. 

Nähere Informationen zu Beratungsangeboten in Bayern im Bereich energieeffizientes Bauen haben wir für Sie hier zusammengestellt.